Strengere Corona-Regeln für den Fußball

3G-Modell für Erwachsene im Außenbereich +++ Im Innenbereich gilt 2G für über 18-jährige und Maskenpflicht

Infolge der am Dienstag durch die Landesregierung beschlossenen neuen Eindämmungsverordnung gelten für den Sportbetrieb ab sofort neue Corona-Regeln, die vor allem den Zugang zu geschlossenen Räumen (Sporthallen UND Sanitärbereiche) betreffen. Für den Trainingsbetrieb gilt weiterhin, dass über 18jährige Teilnehmer (Spieler und Trainer) die 3G-Regel einzuhalten haben. Ansonsten bleibt die Teilnahme untersagt. Deutlich schärfer sind ab sofort die Regeln im Innenbereich. Hierzu zählt neben Sporthallen auch der Sozialbereich (Kabinen, Innenräume). Für alle Nutzer gilt eine Maskenpflicht. Zusätzlich kann das Sozialgebäude durch über 18-jährige Spieler und Trainer nur unter Einhaltung der 2G-Regel genutzt werden.

Die wichtigsten Regeln zusammengefasst:

Außenbereich

  • Führen eines Anwesenheitsnachweises für alle Trainingsteilnehmer
  • Trainer im Nachwuchs- und Herrenbereich müssen beim Training 3G-Regel einhalten
  • Teilnehmer des Trainings im Erwachsenenbereich müssen die 3G-Regel einhalten

Innenbereich

  • Es gilt für alle Nutzer des Vereinsgebäudes (Kabinen, Büros, Innenräume) eine Maskenpflicht
  • Kabinen können von Kindern und Jugendlichen genutzt werden (unter Berücksichtigung der Maskenpflicht)
  • Erwachsene (Spieler, Trainer) dürfen das Vereinsgebäude nur unter Einhaltung der 2G-Regel betreten!

Weiterhin gilt die 3G-Regel auch für Zuschauer des Wettspielbetriebes. Der ist allerdings vorerst ausgesetzt.

Am heutigen Donnerstag findet zwischen den Vereinen und dem SFV Halle eine Videokonferenz statt, bei der auch über die Umsetzung des bisher gültigen Hygienekonzeptes gesprochen werden soll.

Information des Fußballverbandes zur Umsetzung der Verordnung

 

2G- und 3G-Regel gilt ab sofort
2G- und 3G-Regel gilt ab sofort

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