Mitgliederversammlung des Gesamtvereins am 25.März

Themenpunkte: Auswertung des Geschäftsjahres 2023 und Satzungsänderungen

Am Montag, den 25.März, findet um 18:00 im Sportlerheim (Gaststätte 'Felsenblick') die ordentliche Mitgliederversammlung des Gesamtvereins statt. Da entsprechend des Delegiertenschlüssels die Abteilung Fußball 12 Delegierte zu stellen hat, sollten aus unseren vier Männermannschaften jeweils 3 Vertreter an der Versammlung teilnehmen. Hauptpunkte der Tagesordnung sind die Berichte des Vorstandes für das Jahr 2023 sowie die Abstimmung über Satzungsänderungen. Darin enthalten vor allem die Einführung einer Passivmitgliedschaft.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung

  2. Beschlussfassung über die Tagesordnung

  3. Satzungsänderung - Erläuterung und Diskussion zur Satzungsänderung

  4. Abstimmung über die Satzungsänderung

  5. Bericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

  6. Kassenbericht 2023

  7. Bericht der Kassenprüfer

  8. Diskussion bzw. Aussprache über die Berichte

  9. Abstimmung über TOP 5 bis 7

  10. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

  11. Zahlung der Ehrenamtspauschale an Vorstandsmitglieder

  12. Sonstiges, Anträge an die Delegiertenversammlung

  13. Schlusswort

 

Gemäß Tagesordnungspunkt 3 wird über folgende Vorschläge einer Satzungsänderung abgestimmt:

Alte Fassung § 4 (1) Neue Fassung § 4 (1)

Der Verein hat:

  • ordentliche Mitglieder,
  • fördernde Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

Der Verein hat:

  • ordentliche Mitglieder,
  • fördernde Mitglieder,
  • passive Mitglieder
  • Ehrenmitglieder
  Ergänzung § 4 (5)
 

Passive Mitglieder zahlen einen Solidarbeitrag. Sie sind von der Nutzung aller Sportanlagen und von der Teilnahme als aktive Sportlerinnen und Sportler am Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb ausgenommen.

Mitglieder, die den Solidarbeitrag zahlen, besitzen Wahlrecht und sind in den Funktionen der Vereins- und Abteilungsleitung wählbar.

Passive Mitglieder sind nicht verpflichtet sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen. Darüber hinaus verantworten sie dieselben Pflichten wie aktive Mitglieder.

Der Status als Mitglied, das den Solidarbeitrag zahlt, kann nur jährlich im Zuge der Bestandserhebung zum 31.12. eines Jahres geändert werden. Kurzfristige Wechsel in diese Mitgliedschaft sind nicht möglich.

Alte Fassung § 5 (2) Neue Fassung § 5 (2)
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung.
Diese muss bis zum 31.11. beim Verein eingegangen sein, um zum 31.12. des gleichen Jahres wirksam zu werden.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung.
Diese muss bis zum 30.11. beim Verein eingegangen sein, um zum 31.12. des gleichen Jahres wirksam zu werden.
Alte Fassung § 9 (1) Neue Fassung § 9 (1)
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Sie kann als ordentliche oder außerordentliche Delegiertenversammlung einberufen werden. Die Einladung erfolgt auf Beschluss des Vorstandes durch diesen in Schriftform mindestens 14 Tage vor dem Termin der Delegiertenversammlung. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Sie kann als ordentliche oder außerordentliche Delegiertenversammlung einberufen werden. Die Einladung erfolgt auf Beschluss des Vorstandes durch diesen in Textform mindestens 14 Tage vor dem Termin der Delegiertenversammlung.

 

Mitgliederversammlung des Gesamtvereins am 25. März
Mitgliederversammlung des Gesamtvereins am 25. März

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