Grünes Licht auch für den Nachwuchsfußball
Für Erwachsene und U19 gilt 3G-Regel
Gestern wurde durch den Jugendausschuss des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt auch für den Nachwuchs auf Landesebene grünes Licht für die Wiederaufnahme des Spielbetriebes entsprechend des Rahmenterminplanes gegeben. Voraussetzung ist auch hier, dass es zu keiner Verschärfung der Eindämmungsverordnung kommt. Es sind allerdings einige wichtige Regeln zu beachten. So gilt für die A-Junioren und für alle Erwachsenen aufgrund der Volljährigkeit die 3G-Regel. Im Kabinenbereich ist ebenfalls für alle Volljährigen die 2G-Regel anzuwenden.