Bestätigt: 2G-Regel gilt im Kabinenbereich

Umsetzung auch im Kabinentrakt bei Turbine verpflichtend!

Zuletzt herrschte etwas Unklarheit, ob die durch die neue Landesverordnung eingeführte 2G-Regel in Innenbereichen nur für Sporthallen oder auch für die Kabinenbereiche von Sportanlagen gilt. Jetzt haben Sportministerium und Landessportbund Licht ins Dunkel gebracht: Auch für die Umkleidekabinen beim Sport im Freien gilt die 2G-Regel für über 18-jährige. Es haben nur Genesene und Geimpfte Zutritt zu den Umkleideräumen. Wir bitten deshalb zwingend um Berücksichtigung!

Die gesamte Mitteilung des Landessportbundes findet ihr hier.

 

2G-Regel gilt im Kabinenbereich
2G-Regel gilt im Kabinenbereich

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